Ihre Anwältin für Sexualstrafrecht

Beratungspakete - bundesweite Unterstützung

Als Anwältin für Sexualstrafrecht berate ich Sie – ortsunabhängig und flexibel. Die anwaltliche Tätigkeit im Sexualstrafrecht ist sehr anspruchsvoll. In jeder Rechtsberatung – vorwurfbezogen oder präventiv – nehme ich mir Zeit und gehe ausführlich auf Ihre Fragen ein. Basis unseres Gesprächs bilden allgemeine Informationen. Davon ausgehend widmen wir uns Ihren speziellen Fragen. Komplementiert wird die rechtliche Beratung durch hilfreiche Nebenaspekte zum Thema. Wichtig ist mir eine Beratung auf Augenhöhe mit voller Transparenz. Grundlage bildet eine ehrliche Einschätzung Ihres Falls. Meine Arbeit ist ein wertungsfreier Raum ohne jegliche moralische Verurteilung. 

Erstberatung beim Vorwurf eines Sexualdeliktes

Die Vorwurf einer Sexualstraftat trifft den Betroffenen meist unerwartet. Der Schock sitzt tief, wenn im Briefkasten eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung liegt. Noch erschreckender ist, wenn der Beschuldigte eine Hausdurchsuchung erleiden muss oder in Untersuchungshaft genommen wird. Hier sollte sofort der fachkundige Rat einer Anwältin für Sexualstrafrecht in Anspruch genommen werden. Sie können mich sowohl als Beschuldigter selbst als auch als Freund oder Angehöriger des Beschuldigten kontaktieren, wenn sich dieser in Untersuchungshaft befindet. 

Bei Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sollte immer ein Anwalt befragt werden. Wichtig zu wissen: Einer Vorladung durch die Polizei muss ein Beschuldigter nicht Folge leisten. Auch der Bogen zur Beschuldigtenvernehmung muss nicht ausgefüllt werden. 

Erfolgt nach der Erstberatung eine Mandatierung, werden die Beratungskosten selbstverständlich auf das Honorar für die Verteidigung angerechnet. 

Präventive Beratung - private Beziehungen

Bestimmte Bereiche des Soziallebens bergen ein erhöhtes Risiko, einer Sexualstraftat beschuldigt zu werden. Hierzu gehören intime Beziehungen zwischen Personen. In dem meisten Sexualdelikten unter Erwachsenen kennen sich der potentielle Täter und das potentielle Opfer. Ein sexueller Übergriff eines unbekannten Täters auf offener Straße kommt zwar vor, ist aber seltener. Unabhängig, ob sich die Beteiligten erst seit Kurzem kennen oder in einer langjährigen Beziehung sind – ein intimer Kontakt birgt immer das Risiko, sich eines Sexualdeliktes strafbar zu machen bzw. eines solchen beschuldigt zu werden. 

Die Gefahren einer strafbaren Verhaltensweise sind vielfältig: Geschlechtsverkehr in betrunkenem oder berauschtem Zustand, Überraschung mit einer nicht abgesprochenen sexuellen Handlung, unterschiedliche Interpretation des Verhaltens des Sexualpartners, um nur einige zu nennen. Die meisten Menschen haben Sex, ohne sich zuvor mit Sexualstrafrecht beschäftigt zu haben. Wissenslücken in diesem Bereich können erhebliche Folgen haben: Im schlimmsten Fall folgt auf sexuellen Verkehr der Vorwurf einer Sexualstraftat. 

Grundlegende Kenntnisse im Sexualstrafrecht helfen, mögliches strafbares Verhalten zu erkennen, zu vermeiden und kritische Situationen zu umgehen. 

Gerne berate ich Sie präventiv und gebe Ihnen grundlegendes Wissen an die Hand, damit Sie sich im Dating- und Beziehungskontext stets im Sinne des Gesetzes verhalten. 

Wurde Ihnen bereits sexuelles Fehlverhalten im privaten Kontext vorgeworfen, ohne dass es bereits zu einer Anzeige gekommen ist, berate ich Sie gerne auch hierzu. Ausgehend Ihrer Schilderungen schätze ich ein, ob Sie strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben.